Pflegegrad 1 mit Voraussetzungen, Leistungen und Antrag im Überblick

Florian Hagedorn Florian Hagedorn
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Pflegegrad 1 mit Voraussetzungen, Leistungen und Antrag im Überblick

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Pflegegrad 1 ist die niedrigste von fünf Pflegegrad-Stufen in der deutschen Pflegeversicherung. Er wird Menschen zuerkannt, deren Selbstständigkeit im Alltag nur gering beeinträchtigt ist, etwa nach einer Operation, bei beginnender Demenz oder bei ersten altersbedingten Einschränkungen. Anders als bei den höheren Pflegegraden gibt es bei Pflegegrad 1 kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistungen, dennoch stehen Betroffenen und ihren Angehörigen konkrete finanzielle Hilfen zur Verfügung.

Viele Menschen unterschätzen diese Einstufung, weil sie den Eindruck haben, „damit bekommt man ja sowieso nichts". Das stimmt so nicht. Der Entlastungsbetrag, Zuschüsse für Pflegehilfsmittel und Zuschüsse zur Wohnraumanpassung summieren sich über das Jahr auf mehrere hundert bis mehrere tausend Euro. Diese Ansprüche zu kennen und zu nutzen kann die Pflegesituation zu Hause spürbar erleichtern, bevor sich der Unterstützungsbedarf verschärft.

Entscheidend ist, die eigenen Ansprüche von Anfang an genau zu kennen, von den Voraussetzungen über den Ablauf der Begutachtung bis zu den konkreten Beträgen, die 2026 zur Verfügung stehen.

Kurz & Knapp: Übersicht zum Thema

  • Geringe Beeinträchtigung: Pflegegrad 1 wird bei 12,5 bis unter 27 Punkten im Begutachtungsverfahren festgestellt.

  • Kein Pflegegeld: Geldleistungen wie Pflegegeld oder Pflegesachleistungen gibt es erst ab Pflegegrad 2.

  • 131 Euro Entlastungsbetrag: Nutzbar für Alltagshilfe, Betreuung oder teilstationäre Pflege.

  • 42 Euro Pflegehilfsmittel: Monatlicher Zuschuss für Verbrauchsmaterialien wie Handschuhe oder Desinfektionsmittel.

  • Antrag bei der Pflegekasse: Formlos gestellt, gefolgt von einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD).

Was ist Pflegegrad 1? Voraussetzungen und Kriterien

Pflegegrad 1 ist die Einstufung für Menschen mit einer geringen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten. Er wird vergeben, wenn im sogenannten Neuen Begutachtungsassessment (NBA), dem Bewertungssystem der Pflegeversicherung, zwischen 12,5 und unter 27 Punkten erreicht werden.

Das NBA prüft sechs Lebensbereiche, sogenannte Module. Dazu zählen Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, der Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen sowie die Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Jedes Modul fließt gewichtet in die Gesamtpunktzahl ein. Entscheidend ist dabei nicht der Zeitaufwand für die Pflege, sondern der Grad der Selbstständigkeit in diesen Bereichen.

Für wen gilt Pflegegrad 1?

Typische Beispiele sind ältere Menschen nach einer Hüft- oder Knieoperation, Personen mit leichten Mobilitätseinschränkungen, beginnender Demenz oder einem erhöhten Bedarf an Erinnerungshilfe bei der Medikamenteneinnahme. Auch chronisch kranke Menschen, die im Alltag punktuell Unterstützung benötigen, aber noch weitgehend selbstständig leben, fallen häufig in diese Kategorie.

Übrigens, die frühere Pflegestufe 1 aus dem alten System ist nicht deckungsgleich mit dem heutigen Pflegegrad 1. Seit der Pflegereform zum 1. Januar 2017 wurden die drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt, wobei sich die Bewertungskriterien grundlegend geändert haben.

Pflegegrad 1 beantragen und die Begutachtung verstehen

Der Antrag auf einen Pflegegrad wird formlos bei der zuständigen Pflegekasse gestellt, die in der Regel bei der Krankenkasse angesiedelt ist. Ein Anruf, eine E-Mail oder ein formloses Schreiben genügen, um das Verfahren in Gang zu setzen. Die Pflegekasse schickt daraufhin die notwendigen Antragsformulare zu.

Nach Eingang des Antrags beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) mit der Begutachtung. Der MD hieß bis 2020 Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK); der Name wurde geändert, die Aufgabe blieb gleich. Ein Gutachter besucht die betroffene Person in der Regel zu Hause und bewertet anhand der sechs NBA-Module, wie selbstständig der Alltag bewältigt wird.

Wie läuft die Pflegebegutachtung ab?

Die Pflegebegutachtung ist ein strukturiertes Gespräch und eine Beobachtung im gewohnten Umfeld. Der Gutachter fragt konkrete Alltagssituationen ab:

  • Kann sich die Person selbst waschen und anziehen? 

  • Findet sie sich zeitlich und örtlich zurecht? 

  • Braucht sie Erinnerungshilfe bei Medikamenten oder Terminen? 

Es empfiehlt sich, ein Pflegetagebuch zu führen und alle Einschränkungen ehrlich zu schildern, statt sie zu beschönigen.

Nach der Begutachtung erstellt der MD ein Pflegegutachten mit einer Punktzahl und einer Einstufungsempfehlung. Die Pflegekasse entscheidet auf dieser Grundlage über den Pflegegrad und teilt das Ergebnis schriftlich mit.

Was tun, wenn Pflegegrad 1 abgelehnt wird?

Wird der Antrag abgelehnt oder fällt die Einstufung niedriger aus als erwartet, kann innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch sollte schriftlich erfolgen und kann zunächst formlos angekündigt werden; die ausführliche Begründung lässt sich nachreichen. Es lohnt sich, das Pflegegutachten anzufordern und mit einer unabhängigen Pflegeberatung zu besprechen, bevor die Begründung formuliert wird.

Pflegegrad 1 Leistungen im Überblick für 2026

Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld und keine regulären Pflegesachleistungen, denn diese Geldleistungen der Pflegeversicherung stehen erst ab Pflegegrad 2 zur Verfügung. Dennoch bestehen mehrere konkrete Ansprüche, die im Pflegealltag spürbar entlasten.

Leistung

Höhe 2026

Verwendungszweck

Entlastungsbetrag

131 Euro monatlich

Alltagshilfe, Betreuung, teilstationäre Pflege

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

bis zu 42 Euro monatlich

Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen

Wohnraumanpassung

bis zu 4.180 Euro je Maßnahme

Barrierefreier Umbau, z. B. bodengleiche Dusche

Pflegekurse

kostenlos

Schulung für pflegende Angehörige

Pflegeberatung

kostenlos

Individuelle Unterstützung bei der Organisation

Welche Geldleistungen stehen bei Pflegegrad 1 wirklich zu?

Bei Pflegegrad 1 gibt es kein klassisches Pflegegeld, da dieses erst ab Pflegegrad 2 gezahlt wird, wenn die häusliche Pflege durch Angehörige oder andere Privatpersonen organisiert wird. Als Geldleistung im engeren Sinne steht hier vor allem der Entlastungsbetrag zur Verfügung. Er wird als Kostenerstattung ausgezahlt. Zunächst wird die Leistung selbst bezahlt, anschließend werden die Belege bei der Pflegekasse eingereicht.

Pflegegrad 1 Sachleistungen und der Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag lässt sich flexibel einsetzen, etwa für Nachbarschaftshilfe, Haushaltshilfen, Tages- und Nachtpflege oder anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Nicht genutzte Beträge lassen sich ansparen und verfallen erst zum 30. Juni des Folgejahres. Wichtig zu wissen ist, dass der Entlastungsbetrag keinen eigenständigen Anspruch auf Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege ersetzt, aber für Zuzahlungen in diesem Bereich genutzt werden kann, sofern entsprechende Angebote in Anspruch genommen werden.

Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 1

Ab Pflegegrad 1 besteht Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 Euro monatlich. Dazu zählen Einmalhandschuhe, Hände- und Flächendesinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen und Mundschutz. Diese Produkte lassen sich entweder selbst kaufen und die Kosten anschließend erstatten, oder über einen Anbieter beziehen, der direkt mit der Pflegekasse abrechnet. Da sich die Zuständigkeiten von Pflegekasse und Krankenkasse bei der Inkontinenzversorgung häufig überschneiden, lohnt sich ein genauer Blick auf die jeweiligen Regelungen, bevor Produkte beantragt werden.

Übrigens, ein Rezept vom Arzt ist für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nicht erforderlich, ein formloser Antrag bei der Pflegekasse genügt.

Pflegegrad 1 zu Hause, im Pflegeheim und in der ambulanten Pflege

Die meisten Leistungen bei Pflegegrad 1 setzen voraus, dass die Pflege zu Hause stattfindet, also in der eigenen Wohnung, bei der Familie, in einer Wohngemeinschaft oder im betreuten Wohnen. Wird die pflegebedürftige Person in einem vollstationären Pflegeheim betreut, erhält sie einen Zuschuss über den Entlastungsbetrag zu den pflegebedingten Aufwendungen. Die Pflegehilfsmittel-Pauschale von 42 Euro gilt dagegen nicht im vollstationären Bereich, da das Heim für die Versorgung mit Verbrauchsmaterialien zuständig ist.

In der ambulanten Pflege können Pflegedienste zwar unterstützend tätig werden, ein eigenständiger Anspruch auf Pflegesachleistungen zur Finanzierung des Pflegedienstes besteht bei Pflegegrad 1 jedoch nicht. Kosten für einen ambulanten Pflegedienst lassen sich in diesem Fall nur über den Entlastungsbetrag abrechnen, soweit es sich um Unterstützung im Alltag und nicht um klassische Grundpflege handelt.

Pflegegrad 1 bei Demenz und Inkontinenz

Beginnende Demenz ist einer der häufigsten Gründe für die Einstufung in Pflegegrad 1. Da das NBA kognitive und kommunikative Fähigkeiten sowie Verhaltensweisen als eigenes Modul bewertet, können bereits leichte Orientierungsstörungen oder ein erhöhter Erinnerungsbedarf zu einer relevanten Punktzahl führen, selbst wenn die körperliche Selbstständigkeit noch weitgehend erhalten ist.

Auch Inkontinenz spielt bei der Begutachtung eine Rolle, da sie die Selbstversorgung betrifft. Für die Versorgung mit saugenden Inkontinenzprodukten wie Einlagen oder Windelhosen ist in der Regel die Krankenkasse zuständig, nicht die Pflegekasse. Ergänzend stehen über die Pflegeversicherung Pflegehilfsmittel wie Bettschutzeinlagen für den Einmalgebrauch zur Verfügung, während sich Artikel aus dem Bereich Hygiene- und Pflegebedarf für die tägliche Körperpflege zu Hause ergänzend eignen.

Pflegegrad 1 erhöhen und zu Pflegegrad 2 wechseln

Verschlechtert sich der Gesundheitszustand oder steigt der Unterstützungsbedarf im Alltag, lohnt sich ein Antrag auf Höherstufung. Ab Pflegegrad 2 erhalten Betroffene erstmals Pflegegeld oder Pflegesachleistungen sowie einen eigenständigen Anspruch auf Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Der Antrag auf Höherstufung läuft wie ein Neuantrag ab. Ein formloses Schreiben an die Pflegekasse genügt, anschließend folgt eine erneute Begutachtung durch den MD.

Es empfiehlt sich, vor dem Antrag ein aktuelles Pflegetagebuch zu führen und Veränderungen seit der letzten Begutachtung genau zu dokumentieren. Ein hausärztliches oder fachärztliches Attest kann die Einschätzung zusätzlich untermauern.

Fazit

Pflegegrad 1 markiert den Einstieg in die Leistungen der Pflegeversicherung und richtet sich an Menschen mit einer geringen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Auch wenn Pflegegeld und Pflegesachleistungen erst ab Pflegegrad 2 gezahlt werden, stehen mit dem Entlastungsbetrag von 131 Euro, den Pflegehilfsmitteln von bis zu 42 Euro monatlich und Zuschüssen zur Wohnraumanpassung von bis zu 4.180 Euro reale finanzielle Hilfen zur Verfügung. Diese Ansprüche frühzeitig zu kennen und zu nutzen kann den Pflegealltag spürbar erleichtern und hilft dabei, vorbereitet zu sein, wenn sich der Unterstützungsbedarf später erhöht.

FAQs

Was steht mir mit Pflegegrad 1 konkret zu?

Mit Pflegegrad 1 stehen der Entlastungsbetrag, der Zuschuss für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, Zuschüsse zur Wohnraumanpassung sowie kostenlose Pflegeberatung und Pflegekurse zu. Pflegegeld oder Pflegesachleistungen sind darin nicht enthalten.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegrad 1 und der früheren Pflegestufe 1?

Pflegestufe 1 stammt aus dem bis 2016 geltenden System und wurde vor allem nach dem Zeitaufwand der Pflege bemessen. Pflegegrad 1 bewertet dagegen die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen und lässt sich daher nicht direkt mit der alten Pflegestufe vergleichen.

Zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 1 einen Pflegedienst?

Ein eigenständiger Anspruch auf Pflegesachleistungen zur Finanzierung eines ambulanten Pflegedienstes besteht bei Pflegegrad 1 nicht. Leistungen eines Pflegedienstes im Bereich Unterstützung im Alltag lassen sich jedoch über den Entlastungsbetrag abrechnen.

Bekommt man mit Pflegegrad 1 ein Pflegebett oder einen Rollator?

Technische Pflegehilfsmittel wie ein Pflegebett fallen unter einen separaten Anspruch der Pflegekasse und sind unabhängig vom Pflegegrad möglich, sofern die Pflegebedürftigkeit sie erfordert. Ein Rollator gilt dagegen als Hilfsmittel der Krankenkasse und wird über eine ärztliche Verordnung beantragt.

Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrags auf Pflegegrad 1?

Die Pflegekasse muss gesetzlich innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang über den Pflegegrad entscheiden. Bei Verzögerungen ohne triftigen Grund kann eine Verzugspauschale von der Pflegekasse verlangt werden.

Muss der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 monatlich beantragt werden?

Nein, ein einmaliger Antrag genügt in der Regel. Die Nutzung erfolgt anschließend laufend über Kostenerstattung, indem Belege für in Anspruch genommene Leistungen bei der Pflegekasse eingereicht werden.

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